Amtsgericht Düren, 2016-05-03, 25 F 387/15

25 F 387/15Gericht erster Instanz03.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Düren — 25 F 387/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-05-03

Aktenzeichen: 25 F 387/15

ECLI: ECLI:DE:AGDN:2016:0503.25F387.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht Abteilung 25

Tenor

  1. Die Vollstreckung aus dem Schluss-Versäumnisurteil des Amtsgerichts Düren, Familiengericht, vom 07.01.2008, zu Az. 22 F 294 / 17, wird für unzulässig erklärt.

  2. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, die ihr erteilte vollstreckbare Ausfertigung des Schluss-Versäumnisurteils des Amtsgerichts Düren, Familiengericht, vom 07.01.2008, zu Az. 22 F 224 /0 7 an den Antragsteller herauszugeben

  3. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

  4. Die sofortige Vollziehbarkeit wird angeordnet.

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