32 M 903/16•Amtsgericht Düren, 2016-05-18, 32 M 903/16
Amtsgericht Düren, 2016-05-18, 32 M 903/16
32 M 903/16Gericht erster Instanz18.05.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Düren — 32 M 903/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-05-18
Aktenzeichen: 32 M 903/16
ECLI: ECLI:DE:AGDN:2016:0518.32M903.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Amtsgericht Düren
Tenor
Die Gerichtsvollzieherin wird angewiesen, ihre Kostenrechnung vom 20.1.2016 (Geschäfts-Nr.: DR II 1724/15) unter Beachtung der Rechtsansicht des erkennenden Gerichts neu zu erstellen und die Gebühr für die Zustellung der Eintragungsanordnung in Form des Wegegeldes an die Gläubigerin zurückzuerstatten.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Beschwerde wird zugelassen.
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