Amtsgericht Düren, 2016-05-18, 32 M 903/16

32 M 903/16Gericht erster Instanz18.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Düren — 32 M 903/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-05-18

Aktenzeichen: 32 M 903/16

ECLI: ECLI:DE:AGDN:2016:0518.32M903.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Amtsgericht Düren

Tenor

Die Gerichtsvollzieherin wird angewiesen, ihre Kostenrechnung vom 20.1.2016 (Geschäfts-Nr.: DR II 1724/15) unter Beachtung der Rechtsansicht des erkennenden Gerichts neu zu erstellen und die Gebühr für die Zustellung der Eintragungsanordnung in Form des Wegegeldes an die Gläubigerin zurückzuerstatten.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die Beschwerde wird zugelassen.

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