Amtsgericht Dortmund, 1979-09-14, 121 C 151/79

121 C 151/79Gericht erster Instanz14.09.1979

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 121 C 151/79 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1979-09-14

Aktenzeichen: 121 C 151/79

ECLI: ECLI:DE:AGDO:1979:0914.121C151.79.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

1.Die Klage wird abgewiesen.

  1. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  2. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  3. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Höhe von 120,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der

Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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