121 C 151/79•Amtsgericht Dortmund, 1979-09-14, 121 C 151/79
Amtsgericht Dortmund, 1979-09-14, 121 C 151/79
121 C 151/79Gericht erster Instanz14.09.1979
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 121 C 151/79 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1979-09-14
Aktenzeichen: 121 C 151/79
ECLI: ECLI:DE:AGDO:1979:0914.121C151.79.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
1.Die Klage wird abgewiesen.
-
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
-
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in
Höhe von 120,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der
Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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