136 C 732/88•Amtsgericht Dortmund, 1989-02-22, 136 C 732/88
Amtsgericht Dortmund, 1989-02-22, 136 C 732/88
136 C 732/88Gericht erster Instanz22.02.1989
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 136 C 732/88 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1989-02-22
Aktenzeichen: 136 C 732/88
ECLI: ECLI:DE:AGDO:1989:0222.136C732.88.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 57,33 DM (i. B. siebenundfünfzig 33/100
Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 05. 06. 1988 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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