Amtsgericht Dortmund, 1989-10-09, 136 C 118/89

136 C 118/89Gericht erster Instanz09.10.1989

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 136 C 118/89 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1989-10-09

Aktenzeichen: 136 C 118/89

ECLI: ECLI:DE:AGDO:1989:1009.136C118.89.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 25/26 und die Beklagten zu 1/26; die Teil-Vergleichs-Gebühr trägt jede Partei selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 700,- DM abwenden, sofern nicht die Beklagten zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.