136 C 118/89•Amtsgericht Dortmund, 1989-10-09, 136 C 118/89
Amtsgericht Dortmund, 1989-10-09, 136 C 118/89
136 C 118/89Gericht erster Instanz09.10.1989
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 136 C 118/89 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1989-10-09
Aktenzeichen: 136 C 118/89
ECLI: ECLI:DE:AGDO:1989:1009.136C118.89.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 25/26 und die Beklagten zu 1/26; die Teil-Vergleichs-Gebühr trägt jede Partei selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 700,- DM abwenden, sofern nicht die Beklagten zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
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