126 C 799/90•Amtsgericht Dortmund, 1990-06-06, 126 C 799/90
Amtsgericht Dortmund, 1990-06-06, 126 C 799/90
126 C 799/90Gericht erster Instanz06.06.1990
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 126 C 799/90 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1990-06-06
Aktenzeichen: 126 C 799/90
ECLI: ECLI:DE:AGDO:1990:0606.126C799.90.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 13,70 DM nebst 7 % Zinsen seit dem 14.12.1989 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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