Amtsgericht Dortmund, 1992-02-05, 120 C 14181/91

120 C 14181/91Gericht erster Instanz05.02.1992

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 120 C 14181/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-02-05

Aktenzeichen: 120 C 14181/91

ECLI: ECLI:DE:AGDO:1992:0205.120C14181.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 120

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an

die Klägerin 91,75 DM nebst 4 % Zinsen seit dem

  1. Oktober 1991 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 495 a Absatz 2

Satz 1 ZPO abgesehen.

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