120 C 14181/91•Amtsgericht Dortmund, 1992-02-05, 120 C 14181/91
Amtsgericht Dortmund, 1992-02-05, 120 C 14181/91
120 C 14181/91Gericht erster Instanz05.02.1992
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 120 C 14181/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-02-05
Aktenzeichen: 120 C 14181/91
ECLI: ECLI:DE:AGDO:1992:0205.120C14181.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 120
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an
die Klägerin 91,75 DM nebst 4 % Zinsen seit dem
- Oktober 1991 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 495 a Absatz 2
Satz 1 ZPO abgesehen.
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