126 C 4466/95•Amtsgericht Dortmund, 1995-10-16, 126 C 4466/95
Amtsgericht Dortmund, 1995-10-16, 126 C 4466/95
126 C 4466/95Gericht erster Instanz16.10.1995
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 126 C 4466/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-10-16
Aktenzeichen: 126 C 4466/95
ECLI: ECLI:DE:AGDO:1995:1016.126C4466.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 126 C
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e.V. vom 6.3.1994 unwirksam ist, soweit eine Erhöhung des von allen VDH Mitgliedsvereinen einheitlich zu zahlenden jährlichen Sockelbetrages zum 1.1.1995 auf 2000,-- DM, sowie zum 1.1.1996 auf 3000,-- DM beschlossen wurde.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1400,-- DM abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leitet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.