170 F 3669/95•Amtsgericht Dortmund, 1996-06-11, 170 F 3669/95
Amtsgericht Dortmund, 1996-06-11, 170 F 3669/95
170 F 3669/95Gericht erster Instanz11.06.1996
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 170 F 3669/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-06-11
Aktenzeichen: 170 F 3669/95
ECLI: ECLI:DE:AGDO:1996:0611.170F3669.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 170 F
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ab Oktober 1995 eine monatlich im voraus fällige Unterhaltsrente von 600,00 DM zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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