Amtsgericht Dortmund, 1996-06-11, 170 F 3669/95

170 F 3669/95Gericht erster Instanz11.06.1996

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 170 F 3669/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-06-11

Aktenzeichen: 170 F 3669/95

ECLI: ECLI:DE:AGDO:1996:0611.170F3669.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 170 F

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ab Oktober 1995 eine monatlich im voraus fällige Unterhaltsrente von 600,00 DM zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.