109 C 16019/97•Amtsgericht Dortmund, 1998-02-26, 109 C 16019/97
Amtsgericht Dortmund, 1998-02-26, 109 C 16019/97
109 C 16019/97Gericht erster Instanz26.02.1998
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 109 C 16019/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-02-26
Aktenzeichen: 109 C 16019/97
ECLI: ECLI:DE:AGDO:1998:0226.109C16019.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 106
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 600,00 DM abwenden, falls nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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