Amtsgericht Dortmund, 2002-09-09, 126 C 2317/00

126 C 2317/00Gericht erster Instanz09.09.2002

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 126 C 2317/00 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2002-09-09

Aktenzeichen: 126 C 2317/00

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2002:0909.126C2317.00.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: 126

Tenor

cie Entwässerung des Dachoberflächenwassers des Anbaus des Beklagten, E.-straße N01, Südseite, angrenzend an die Westseite des klägerischen Wohnhauses so zu gestalten, dass Oberflächenwasser nicht in den Kellerraum des klägerischen Hauses, E.-straße N02 eindringt.

An den Kläger 320,27 € nebst 4 % Zinsen seit dem 28.03.2000 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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