120 C 7555/02•Amtsgericht Dortmund, 2002-11-08, 120 C 7555/02
Amtsgericht Dortmund, 2002-11-08, 120 C 7555/02
120 C 7555/02Gericht erster Instanz08.11.2002
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 120 C 7555/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-11-08
Aktenzeichen: 120 C 7555/02
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2002:1108.120C7555.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner 568,34 nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 08. Mai 2002 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 15 % und die Beklagten zu 85 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.