Amtsgericht Dortmund, 2002-11-08, 120 C 7555/02

120 C 7555/02Gericht erster Instanz08.11.2002

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 120 C 7555/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-11-08

Aktenzeichen: 120 C 7555/02

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2002:1108.120C7555.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner 568,34 nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 08. Mai 2002 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 15 % und die Beklagten zu 85 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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