127 C 8948/02•Amtsgericht Dortmund, 2003-03-26, 127 C 8948/02
Amtsgericht Dortmund, 2003-03-26, 127 C 8948/02
127 C 8948/02Gericht erster Instanz26.03.2003
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 127 C 8948/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-03-26
Aktenzeichen: 127 C 8948/02
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2003:0326.127C8948.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 125
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 516,40 EUR nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 01. Mai 2002 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreck-bar.
Die Berufung gegen dieses Urteil wird zugelassen.
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