125 C 9504/03•Amtsgericht Dortmund, 2003-11-21, 125 C 9504/03
Amtsgericht Dortmund, 2003-11-21, 125 C 9504/03
125 C 9504/03Gericht erster Instanz21.11.2003
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 125 C 9504/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-11-21
Aktenzeichen: 125 C 9504/03
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2003:1121.125C9504.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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