Amtsgericht Dortmund, 2004-08-27, 407 C 14737/03

407 C 14737/03Gericht erster Instanz27.08.2004

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 407 C 14737/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-08-27

Aktenzeichen: 407 C 14737/03

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2004:0827.407C14737.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 407 C

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.