174 F 226/04•Amtsgericht Dortmund, 2004-09-22, 174 F 226/04
Amtsgericht Dortmund, 2004-09-22, 174 F 226/04
174 F 226/04Gericht erster Instanz22.09.2004
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 174 F 226/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-09-22
Aktenzeichen: 174 F 226/04
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2004:0922.174F226.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 174
Tenor
Die am 31. August 2001 vor dem Standesbeamten des Standesamtes
L geschlossene und unter Nr. XX eingetragene Ehe der Parteien
wird geschieden.
Das Sorgerecht für das Kind T-Z, geboren am 25. April 2002, bleibt beiden Eltern übertragen, jedoch wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter allein übertragen.
Umgang für T-Z soll nach einer Anordnung des Jugendamtes Dortmund erfolgen.
Die Regelung des Versorgungsausgleichs wird genehmigt, er findet nicht statt.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
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