Amtsgericht Dortmund, 2004-11-02, 129 C 6661/04

129 C 6661/04Gericht erster Instanz02.11.2004

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 129 C 6661/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-11-02

Aktenzeichen: 129 C 6661/04

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2004:1102.129C6661.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 876,50 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.04.2004 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 70 % und die Beklagten 30 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Par-tei zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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