129 C 6661/04•Amtsgericht Dortmund, 2004-11-02, 129 C 6661/04
Amtsgericht Dortmund, 2004-11-02, 129 C 6661/04
129 C 6661/04Gericht erster Instanz02.11.2004
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 129 C 6661/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-02
Aktenzeichen: 129 C 6661/04
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2004:1102.129C6661.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 876,50 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.04.2004 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 70 % und die Beklagten 30 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Par-tei zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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