73 Ls 163 Js 64/04 - 97/05•Amtsgericht Dortmund, 2005-07-11, 73 Ls 163 Js 64/04 - 97/05
Amtsgericht Dortmund, 2005-07-11, 73 Ls 163 Js 64/04 - 97/05
73 Ls 163 Js 64/04 - 97/05Gericht erster Instanz11.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 73 Ls 163 Js 64/04 - 97/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-11
Aktenzeichen: 73 Ls 163 Js 64/04 - 97/05
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2005:0711.73LS163JS64.04.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Schöffengericht
Tenor
Der Angeklagte wird wegen gemeinschaftlicher Giftbeibringung in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Kosten und Auslagen trägt der Angeklagte.
Straftaten gemäß §§ 330 a I, V, 52 StGB, 41 I Nr. 13, 42 SprengG
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