276 L 031/04•Amtsgericht Dortmund, 2005-08-12, 276 L 031/04
Amtsgericht Dortmund, 2005-08-12, 276 L 031/04
276 L 031/04Gericht erster Instanz12.08.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 276 L 031/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-08-12
Aktenzeichen: 276 L 031/04
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2005:0812.276L031.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vollstreckungsgericht
Tenor
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Der eingesetzte Institutsverwalter wird mit sofortiger Wirkung aus dem Amt entlassen, da er die Verwaltung nicht selber durchgeführt, sondern die Y-GmbH umfassend mit nahezu der gesamten Abwicklung der Zwangsverwaltung beauftragt hat.
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Aufgrund der Schwere der Verfehlungen war eine weniger einschneidende Maßnahme als Mittel der Vermeidung einer weiteren Gefährdung des Schuldnervermögens objektiv nicht ausreichend.
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