Amtsgericht Dortmund, 2005-08-12, 276 L 031/04

276 L 031/04Gericht erster Instanz12.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 276 L 031/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-08-12

Aktenzeichen: 276 L 031/04

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2005:0812.276L031.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vollstreckungsgericht

Tenor

  1. Der eingesetzte Institutsverwalter wird mit sofortiger Wirkung aus dem Amt entlassen, da er die Verwaltung nicht selber durchgeführt, sondern die Y-GmbH umfassend mit nahezu der gesamten Abwicklung der Zwangsverwaltung beauftragt hat.

  2. Aufgrund der Schwere der Verfehlungen war eine weniger einschneidende Maßnahme als Mittel der Vermeidung einer weiteren Gefährdung des Schuldnervermögens objektiv nicht ausreichend.

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