253 IN 171/03•Amtsgericht Dortmund, 2005-09-05, 253 IN 171/03
Amtsgericht Dortmund, 2005-09-05, 253 IN 171/03
253 IN 171/03Gericht erster Instanz05.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 253 IN 171/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-09-05
Aktenzeichen: 253 IN 171/03
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2005:0905.253IN171.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 253 IN
Tenor
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
wird das Entgelt des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt I, T, ####1 H wie folgt festgesetzt:
Vergütung 9.909,60 EUR
Auslagen 1.486,43 EUR
zuzüglich 16 % Umsatzsteuer 1.823,36 EUR
Endbetrag 13.219,39 EUR
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