Amtsgericht Dortmund, 2005-11-04, 175 F 252/05

175 F 252/05Gericht erster Instanz04.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 175 F 252/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-04

Aktenzeichen: 175 F 252/05

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2005:1104.175F252.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Familiengericht

Normen: BGB §§ 1587 b, 1587 c Ziffer 1

Tenor

Die am ##.##.#### vor dem Standesamt Dortmund-Brackel geschlossene und unter Nr. ### eingetragene Ehe der Parteien wird geschieden.

Vom Konto-Nr.: #### des Ehemannes bei der E L-C-T werden auf das Konto-Nr.: #### bei der E L-C3-T für die Ehefrau Anwartschaften auf das Altersruhegeld in Höhe von monatlich 90,21 €, bezogen auf den ##.##.####, übertragen.

Die Umrechnung in Entgeltpunkte wird angeordnet.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

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