175 F 252/05•Amtsgericht Dortmund, 2005-11-04, 175 F 252/05
Amtsgericht Dortmund, 2005-11-04, 175 F 252/05
175 F 252/05Gericht erster Instanz04.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 175 F 252/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-04
Aktenzeichen: 175 F 252/05
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2005:1104.175F252.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Familiengericht
Normen: BGB §§ 1587 b, 1587 c Ziffer 1
Tenor
Die am ##.##.#### vor dem Standesamt Dortmund-Brackel geschlossene und unter Nr. ### eingetragene Ehe der Parteien wird geschieden.
Vom Konto-Nr.: #### des Ehemannes bei der E L-C-T werden auf das Konto-Nr.: #### bei der E L-C3-T für die Ehefrau Anwartschaften auf das Altersruhegeld in Höhe von monatlich 90,21 €, bezogen auf den ##.##.####, übertragen.
Die Umrechnung in Entgeltpunkte wird angeordnet.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
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