426 C 9954/05•Amtsgericht Dortmund, 2005-12-07, 426 C 9954/05
Amtsgericht Dortmund, 2005-12-07, 426 C 9954/05
426 C 9954/05Gericht erster Instanz07.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 426 C 9954/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-07
Aktenzeichen: 426 C 9954/05
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2005:1207.426C9954.05.01
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 426 C
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin gegen über den Rechtsanwälten X u. Q in Höhe von 482,92 Euro wegen der Kosten aus dem arbeitsgerichtlichen Verfahren 8 Ca 2335/05 Arbeitsgericht Essen freizustellen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gem. § 495 a ZPO abgesehen.
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