429 C 6321/05•Amtsgericht Dortmund, 2006-09-12, 429 C 6321/05
Amtsgericht Dortmund, 2006-09-12, 429 C 6321/05
429 C 6321/05Gericht erster Instanz12.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 429 C 6321/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-12
Aktenzeichen: 429 C 6321/05
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2006:0912.429C6321.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 5,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.02.2005 zu zahlen.
Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, an den Sachverständigen T Q,B-Straße D, ####1 X2, 292,03 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.02.2005 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 2/3 und die Beklagten als Gesamtschuldner 1/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
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