Amtsgericht Dortmund, 2008-03-31, 433 C 10580/07

433 C 10580/07Gericht erster Instanz31.03.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 433 C 10580/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-03-31

Aktenzeichen: 433 C 10580/07

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2008:0331.433C10580.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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