425 C 4180/08•Amtsgericht Dortmund, 2008-11-04, 425 C 4180/08
Amtsgericht Dortmund, 2008-11-04, 425 C 4180/08
425 C 4180/08Gericht erster Instanz04.11.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 425 C 4180/08 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2008-11-04
Aktenzeichen: 425 C 4180/08
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2008:1104.425C4180.08.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens insgesamt trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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