416 C 12138/07•Amtsgericht Dortmund, 2009-07-30, 416 C 12138/07
Amtsgericht Dortmund, 2009-07-30, 416 C 12138/07
416 C 12138/07Gericht erster Instanz30.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 416 C 12138/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-30
Aktenzeichen: 416 C 12138/07
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2009:0730.416C12138.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 416. Zivilabteilung
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.301,00 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 1.950,00 € seit dem 21.10.2007 und auf weitere 351,00 € seit dem 23.11.2007 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 229,55 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.11.2007 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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