Amtsgericht Dortmund, 2010-01-19, 429 C 9610/09

429 C 9610/09Gericht erster Instanz19.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 429 C 9610/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-19

Aktenzeichen: 429 C 9610/09

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2010:0119.429C9610.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 429

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500,00 Euro sowie weitere 63,50 Euro , jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.09.2009 zu zahlen.

Die Beklagten werden ferner als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger als Nebenforderung einen Betrag von 229,55 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.09.2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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