Amtsgericht Dortmund, 2010-03-22, 417 C 11866/09

417 C 11866/09Gericht erster Instanz22.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 417 C 11866/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-03-22

Aktenzeichen: 417 C 11866/09

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2010:0322.417C11866.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

  1. Unter Klageabweisung im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 177,74 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.10.2009 zu zahlen.

  2. Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten der Rechtsanwälte T aus N gemäß Rechnung vom 18.11.2009 in Höhe von 39,00 € freizustellen.

  3. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 40 % die Beklagte 60 %.

  4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  5. Die Berufung wird nicht zugelassen.

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