417 C 11866/09•Amtsgericht Dortmund, 2010-03-22, 417 C 11866/09
Amtsgericht Dortmund, 2010-03-22, 417 C 11866/09
417 C 11866/09Gericht erster Instanz22.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 417 C 11866/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-22
Aktenzeichen: 417 C 11866/09
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2010:0322.417C11866.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
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Unter Klageabweisung im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 177,74 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.10.2009 zu zahlen.
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Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten der Rechtsanwälte T aus N gemäß Rechnung vom 18.11.2009 in Höhe von 39,00 € freizustellen.
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Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 40 % die Beklagte 60 %.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Die Berufung wird nicht zugelassen.
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