427 C 12412/08•Amtsgericht Dortmund, 2010-04-28, 427 C 12412/08
Amtsgericht Dortmund, 2010-04-28, 427 C 12412/08
427 C 12412/08Gericht erster Instanz28.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 427 C 12412/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-28
Aktenzeichen: 427 C 12412/08
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2010:0428.427C12412.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 427 C
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 732,88 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 03.01.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 1/3 und die Beklagte 2/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien können die Vollstreckung der jeweiligen Gegenpartei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils von der Gegenpartei vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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