425 C 142/10•Amtsgericht Dortmund, 2010-06-15, 425 C 142/10
Amtsgericht Dortmund, 2010-06-15, 425 C 142/10
425 C 142/10Gericht erster Instanz15.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 425 C 142/10 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-15
Aktenzeichen: 425 C 142/10
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2010:0615.425C142.10.00
Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt an die Kläger 78,81 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.1.2010 zu zahlen.
Im Übrigen werden die Klage und die Widerklage abgewiesen; die Widerklage in Höhe von 400,- als zurzeit nicht fällig.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 77% und die Beklagte zu 23%
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils gegen sie aus dieser Entscheidung zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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