425 C 11144/08•Amtsgericht Dortmund, 2010-11-16, 425 C 11144/08
Amtsgericht Dortmund, 2010-11-16, 425 C 11144/08
425 C 11144/08Gericht erster Instanz16.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 425 C 11144/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-16
Aktenzeichen: 425 C 11144/08
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2010:1116.425C11144.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 425 C
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 27.07.2010 bleibt aufrechterhalten.
Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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