Amtsgericht Dortmund, 2010-12-10, 436 C 12369/09

436 C 12369/09Gericht erster Instanz10.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 436 C 12369/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-10

Aktenzeichen: 436 C 12369/09

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2010:1210.436C12369.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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