423 C 11179/10•Amtsgericht Dortmund, 2011-01-24, 423 C 11179/10
Amtsgericht Dortmund, 2011-01-24, 423 C 11179/10
423 C 11179/10Gericht erster Instanz24.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 423 C 11179/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-01-24
Aktenzeichen: 423 C 11179/10
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2011:0124.423C11179.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 388,62 € nebst Zinsen i.H.v.5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.10.2010 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von seiner Verbindlichkeit aus der Rechtsanwalts- Gebührenrechnung der Rechtsanwaltskanzlei T., N,XXXXX N2, vom 26.10.2010. (Rechnungsnummer: XXXXXXXXX), i.H.v. 40,95 Euro freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.