Amtsgericht Dortmund, 2011-01-24, 423 C 11179/10

423 C 11179/10Gericht erster Instanz24.01.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 423 C 11179/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-01-24

Aktenzeichen: 423 C 11179/10

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2011:0124.423C11179.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 388,62 € nebst Zinsen i.H.v.5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.10.2010 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von seiner Verbindlichkeit aus der Rechtsanwalts- Gebührenrechnung der Rechtsanwaltskanzlei T., N,XXXXX N2, vom 26.10.2010. (Rechnungsnummer: XXXXXXXXX), i.H.v. 40,95 Euro freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

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