426 C 7010/09•Amtsgericht Dortmund, 2011-02-14, 426 C 7010/09
Amtsgericht Dortmund, 2011-02-14, 426 C 7010/09
426 C 7010/09Gericht erster Instanz14.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 426 C 7010/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-14
Aktenzeichen: 426 C 7010/09
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2011:0214.426C7010.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 426 C
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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