Amtsgericht Dortmund, 2011-02-14, 426 C 7010/09

426 C 7010/09Gericht erster Instanz14.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 426 C 7010/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-14

Aktenzeichen: 426 C 7010/09

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2011:0214.426C7010.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 426 C

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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