113 F 6258/10•Amtsgericht Dortmund, 2011-04-12, 113 F 6258/10
Amtsgericht Dortmund, 2011-04-12, 113 F 6258/10
113 F 6258/10Gericht erster Instanz12.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 113 F 6258/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-04-12
Aktenzeichen: 113 F 6258/10
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2011:0412.113F6258.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 113
Tenor
Der Antrag der Pflegeeltern N auf Erlass einer Verbleibensanordnung für die am 00.00.2009 geborene W wird zurückgewiesen.
Der Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 26. August 2010 im Verfahren 113 F 4721/10 wird aufgehoben; die Kindesmutter übt die elterliche Sorge für W uneingeschränkt aus.
Die Pflegeeltern werden verpflichtet, das Kind W unverzüglich an die Kindesmutter herauszugeben.
Das Jugendamt der Stadt E wird verpflichtet, das Kind W unverzüglich in den Haushalt der Kindesmutter zurückzuführen.
Der Kindesmutter wird aufgegeben, unverzüglich einen Antrag auf Bewilligung einer sozial-pädagogischen Familienhilfe mit Kontrollauftrag zu stellen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Gegenstandswert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
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