425 C 2226/11•Amtsgericht Dortmund, 2011-07-05, 425 C 2226/11
Amtsgericht Dortmund, 2011-07-05, 425 C 2226/11
425 C 2226/11Gericht erster Instanz05.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 425 C 2226/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-05
Aktenzeichen: 425 C 2226/11
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2011:0705.425C2226.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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