425 C 8870/11•Amtsgericht Dortmund, 2012-01-10, 425 C 8870/11
Amtsgericht Dortmund, 2012-01-10, 425 C 8870/11
425 C 8870/11Gericht erster Instanz10.01.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 425 C 8870/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-10
Aktenzeichen: 425 C 8870/11
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2012:0110.425C8870.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Kla¬ge wird ab¬ge¬wie¬sen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt.
Die¬ses Ur¬teil ist vor¬läu¬fig vollstreck¬bar.
Der Klägerin hat das Ge¬richt ge¬stat¬tet, die Zwangs¬vollstre¬ckung ge¬gen Si-cher¬heits¬leis¬tung in Höhe von 110 % des vollstreck¬ba¬ren Be¬tra¬ges ab¬zu-wen¬den, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangs¬vollstre¬ckung Si¬cher¬heit in Höhe von 110 % des zu vollstrecken¬den Be¬tra¬ges leistet.
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