Amtsgericht Dortmund, 2012-04-26, 405 C 5828/11

405 C 5828/11Gericht erster Instanz26.04.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 405 C 5828/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-26

Aktenzeichen: 405 C 5828/11

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2012:0426.405C5828.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 405 C

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 200,00 Euro sowie 46,41 Euro vorgerichtliche Anwaltskosten jeweils nebst 5 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 19.05.2011 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

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