Amtsgericht Dortmund, 2012-06-15, 431 C 11823/11

431 C 11823/11Gericht erster Instanz15.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 431 C 11823/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-15

Aktenzeichen: 431 C 11823/11

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2012:0615.431C11823.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 431 C

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

  • 1 an den Kläger 105,15 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.09.2011 zu zahlen,

  • 2 an den Kläger außergerichtlich angefallene Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 19,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.01.2012 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

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