431 C 11823/11•Amtsgericht Dortmund, 2012-06-15, 431 C 11823/11
Amtsgericht Dortmund, 2012-06-15, 431 C 11823/11
431 C 11823/11Gericht erster Instanz15.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 431 C 11823/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-15
Aktenzeichen: 431 C 11823/11
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2012:0615.431C11823.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 431 C
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt,
-
1 an den Kläger 105,15 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.09.2011 zu zahlen,
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2 an den Kläger außergerichtlich angefallene Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 19,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.01.2012 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
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