405 C 2916/11•Amtsgericht Dortmund, 2012-06-28, 405 C 2916/11
Amtsgericht Dortmund, 2012-06-28, 405 C 2916/11
405 C 2916/11Gericht erster Instanz28.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 405 C 2916/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-28
Aktenzeichen: 405 C 2916/11
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2012:0628.405C2916.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 405 C
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt,
an den Kläger 497,63 € nebst 5 Prozent Zinsen über dem Basis-zinssatz seit dem 10.05.2011 zu zahlen,und fernerden Kläger von einer Forderung der S GmbH& Co. KG in Höhe von 172,50 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 54 Prozentund die Beklagte 46 Prozent.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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