116 F 1130/12•Amtsgericht Dortmund, 2013-01-25, 116 F 1130/12
Amtsgericht Dortmund, 2013-01-25, 116 F 1130/12
116 F 1130/12Gericht erster Instanz25.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 116 F 1130/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-01-25
Aktenzeichen: 116 F 1130/12
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2013:0125.116F1130.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 116 F
Tenor
1.)
Die am 10. April 1998 vor dem Standesamt der Gemeinde Leogang/Österreich zur Heiratsregister-Nummer: X/XXXX geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden.
2.)
Der Versorgungsausgleich findet nicht statt.
3.)
Der Antrag im Ehegattenunterhaltsverbundverfahren vom 13. Juli 2012 wird abgewiesen.
4.)
Der Antrag im Zugewinnausgleichsverbundverfahren vom 13. Juli 2012 wird
abgewiesen.
5.)
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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