417 C 9431/12•Amtsgericht Dortmund, 2013-04-12, 417 C 9431/12
Amtsgericht Dortmund, 2013-04-12, 417 C 9431/12
417 C 9431/12Gericht erster Instanz12.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 417 C 9431/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-04-12
Aktenzeichen: 417 C 9431/12
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2013:0412.417C9431.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 417 C
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.117,65 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.05.2011 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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