Amtsgericht Dortmund, 2013-05-23, 113 F 1527/13

113 F 1527/13Gericht erster Instanz23.05.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 113 F 1527/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-05-23

Aktenzeichen: 113 F 1527/13

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2013:0523.113F1527.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 113

Tenor

Der Anordnungsbeschluss des Familiengerichts Dortmund vom 21.03.2013 bleibt aufrechterhalten, soweit er der Kindesmutter das Recht zur Beschneidung des am 21.05.2007 geborenen G. E. entzieht; insoweit verbleibt es bei der Ergänzungspflegschaft des Jugendamtes E.

Im Übrigen wird das Recht der Gesundheitsfürsorge auf die Kindesmutter zurückübertragen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.

Der Gegenstandswert wird auf 1.500,00 € festgesetzt.

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