425 C 1803/13•Amtsgericht Dortmund, 2013-06-11, 425 C 1803/13
Amtsgericht Dortmund, 2013-06-11, 425 C 1803/13
425 C 1803/13Gericht erster Instanz11.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 425 C 1803/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-11
Aktenzeichen: 425 C 1803/13
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2013:0611.425C1803.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 425 C
Tenor
Die Kläger werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Beklagte 46,49 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.05.2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu ¼ und die Beklagten zu ¾.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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