Amtsgericht Dortmund, 2013-06-11, 425 C 1803/13

425 C 1803/13Gericht erster Instanz11.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 425 C 1803/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-11

Aktenzeichen: 425 C 1803/13

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2013:0611.425C1803.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 425 C

Tenor

Die Kläger werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Beklagte 46,49 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.05.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu ¼ und die Beklagten zu ¾.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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