Amtsgericht Dortmund, 2013-07-15, 406 C 5955/12

406 C 5955/12Gericht erster Instanz15.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 406 C 5955/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-15

Aktenzeichen: 406 C 5955/12

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2013:0715.406C5955.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 406 C

Tenor

    1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 3.877,22 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 02.08.2012 zu zahlen.
    1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von Kosten des Sachverständigen Y aus der Rechnung vom 04.04.2012 in Höhe von 661,40 Euro freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 13 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 87 %.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Im Übrigen bleibt ihm nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.