732 OWi-250 Js 1522/13-491/13•Amtsgericht Dortmund, 2013-08-27, 732 OWi-250 Js 1522/13-491/13
Amtsgericht Dortmund, 2013-08-27, 732 OWi-250 Js 1522/13-491/13
732 OWi-250 Js 1522/13-491/13Gericht erster Instanz27.08.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 732 OWi-250 Js 1522/13-491/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-27
Aktenzeichen: 732 OWi-250 Js 1522/13-491/13
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2013:0827.732OWI250JS1522.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 732
Tenor
Der Betroffene wird wegen vorsätzlicher verbotswidriger Benutzung eines Mobilfunktelefons als Kraftfahrzeugführer zu einer Geldbuße von 40,00 EUR verurteilt.
Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene (§§ 23 Abs. 1a, 49 StVO, 24 StVG, 246.1 BKat).
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