Amtsgericht Dortmund, 2013-10-29, 425 C 4395/12

425 C 4395/12Gericht erster Instanz29.10.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 425 C 4395/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-10-29

Aktenzeichen: 425 C 4395/12

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2013:1029.425C4395.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 425 C

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden falls nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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