512 C 45/12•Amtsgericht Dortmund, 2013-11-05, 512 C 45/12
Amtsgericht Dortmund, 2013-11-05, 512 C 45/12
512 C 45/12Gericht erster Instanz05.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 512 C 45/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-05
Aktenzeichen: 512 C 45/12
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2013:1105.512C45.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 512 C
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Wiedereinsetzungsantrag wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Der Streitwert für das Verfahren wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt.
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