Amtsgericht Dortmund, 2013-11-05, 512 C 45/12

512 C 45/12Gericht erster Instanz05.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 512 C 45/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-05

Aktenzeichen: 512 C 45/12

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2013:1105.512C45.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 512 C

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Wiedereinsetzungsantrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Der Streitwert für das Verfahren wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt.

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