Amtsgericht Dortmund, 2013-11-26, 512 C 6/13

512 C 6/13Gericht erster Instanz26.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 512 C 6/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-26

Aktenzeichen: 512 C 6/13

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2013:1126.512C6.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 512 C

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Der Streitwert wird auf 875,00 € festgesetzt.

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