512 C 6/13•Amtsgericht Dortmund, 2013-11-26, 512 C 6/13
Amtsgericht Dortmund, 2013-11-26, 512 C 6/13
512 C 6/13Gericht erster Instanz26.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 512 C 6/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-26
Aktenzeichen: 512 C 6/13
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2013:1126.512C6.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 512 C
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Der Streitwert wird auf 875,00 € festgesetzt.
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