Amtsgericht Dortmund, 2013-12-17, 245 M 1613/13

245 M 1613/13Gericht erster Instanz17.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 245 M 1613/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-12-17

Aktenzeichen: 245 M 1613/13

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2013:1217.245M1613.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 245 M

Tenor

In der Zwangsvollstreckungssache

wird der Widerspruch des Schuldners gegen die Eintragungsanordnung als

unbegründet zurückgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.